Schmerzensgeld im Strafverfahren – Wann ein Adhäsionsantrag passt

Strafrecht · 1:27 Min.

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Schmerzensgeld kann unter Voraussetzungen bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden.

Das sogenannte Adhäsionsverfahren braucht einen geeigneten Antrag und eine nachvollziehbare Anspruchsgrundlage. Es passt nicht automatisch zu jedem Fall. Gegen zur Tatzeit Vierzehn- bis Siebzehnjährige ist es ausgeschlossen. Umfangreiche Zukunftsschäden oder besondere Beweisfragen können eine gesonderte zivilrechtliche Prüfung sinnvoll machen. Sichern Sie medizinische Unterlagen und bezifferbare Kosten. Vergleichen Sie Verfahrensstand, Ziel und praktische Durchsetzbarkeit, bevor Sie sich auf einen Weg festlegen.

Strafrechtliche Beteiligung, Schutzmaßnahmen und zivilrechtlicher Ausgleich sind unterschiedliche Wege. Nicht jeder Schritt erledigt automatisch die anderen. Eine geordnete Dokumentation hilft, die passenden Anträge zu stellen und Belastungen zu begrenzen. Prüfen Sie auch Fristen und mögliche Unterstützung. Persönliche Daten und sensible Inhalte sollten nur gezielt weitergegeben werden, damit die Rechtsverfolgung nicht selbst zusätzliche Nachteile verursacht.

Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: Schadensübersicht und Stand des Strafverfahrens. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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