Schloss ausgetauscht – Wie Sie auf den Ausschluss aus der Wohnung reagieren

Mietrecht · 1:24 Min.

Das Video zum Nachlesen

Sie kommen nach Hause und das Schloss wurde ausgetauscht.

Ein Vermieter darf eine streitige Räumung grundsätzlich nicht eigenmächtig durchsetzen. Auch Mietrückstände rechtfertigen nicht einfach den Ausschluss aus der Wohnung. Dokumentieren Sie den Zustand und verlangen Sie unverzüglich Zugang. Je nach Dringlichkeit kann gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich sein. Versuchen Sie nicht, den Konflikt mit gefährlicher Selbsthilfe zu lösen. Erfassen Sie notwendige Ersatzunterkunft und weitere Kosten. Für die spätere Prüfung ist wichtig, wer wann welche Maßnahme veranlasst hat.

Das Besitzrecht des Mieters schützt die tatsächliche Wohnnutzung. Berechtigte Interessen des Vermieters können dennoch bestimmte Mitwirkung verlangen. Entscheidend sind Anlass, Dringlichkeit und Zumutbarkeit. Eine sachliche Terminabstimmung oder klare Aufforderung schafft eine bessere Grundlage als gegenseitige Selbsthilfe. Bei akutem Konflikt sollte geprüft werden, ob schnelle gerichtliche Maßnahmen erforderlich und welche Belege dafür vorhanden sind.

Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Fotos, Nachrichten und Nachweis Ihres bisherigen Besitzes. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

Weitere Videos zum Thema Mietrecht