Schaden spät bemerkt – Wann die Verjährung beginnen kann

Schadensersatz · 1:25 Min.

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Sie bemerken den Schaden erst lange nach dem Ereignis.

Wann Ansprüche verjähren, hängt von Anspruchsgrundlage, Kenntnis und möglichen Höchstfristen ab. Nicht jede Frist beginnt erst mit einem Gutachten. Auch besondere vertragliche oder gesetzliche Regelungen können eingreifen. Erstellen Sie eine Übersicht über Ereignis, erste Symptome und Kenntnis des Verantwortlichen. Eine bloße Zahlungsaufforderung hemmt die Verjährung regelmäßig nicht. Bei nahendem Fristablauf braucht es eine wirksame rechtliche Sicherung.

Verjährung bedeutet nicht automatisch, dass der Anspruch nie bestanden hat, kann seine Durchsetzung aber verhindern. Verschiedene Schäden und Anspruchsgegner können unterschiedlichen Regeln unterliegen. Verhandlungen können rechtlich relevant sein, sollten aber nicht ohne Prüfung als sichere Hemmung behandelt werden. Eine Fristübersicht muss deshalb Grundlage, Beginn und erforderliche Sicherung getrennt erfassen.

Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Zeitübersicht und bisherige Korrespondenz. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.

Wir klären mit Ihnen bei STEINWACHS Fristbeginn und geeignete Schritte zur Anspruchssicherung. Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an uns. Gemeinsam lässt sich ein Vorgehen entwickeln, das zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt.

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