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Sie reparieren den Schaden selbst.
Dokumentieren Sie Ausgangszustand, Material, Arbeitsablauf und Ergebnis. Welche Eigenleistungen oder fiktiven Kosten ersetzt werden können, hängt von der Anspruchsgrundlage und dem gewählten Abrechnungsweg ab. Eine selbst geschriebene Stundenliste macht nicht automatisch jeden Betrag ersatzfähig. Bewahren Sie Kaufbelege und Fotos auf. Klären Sie außerdem, ob eine fachliche Prüfung erforderlich ist, bevor Sie sicherheitsrelevante Gegenstände wieder nutzen. Die Beweissicherung sollte vor dem Zerlegen beginnen.
Bei Sachschäden zählt der erforderliche Wiederherstellungsaufwand innerhalb der rechtlichen Grenzen. Eine Rechnung, ein Gutachten und ein Marktangebot haben unterschiedliche Aussagekraft. Auch Vorschäden und erhaltene Vorteile können relevant sein. Prüfen Sie deshalb den gewählten Abrechnungsweg vollständig. Ein früher Wechsel zwischen verschiedenen Berechnungsmethoden sollte nicht zu widersprüchlichen oder doppelten Forderungen führen.
Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Materialbelege und Reparaturdokumentation. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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