Resturlaub am Jahresende – Was Beschäftigte prüfen sollten

Arbeitsrecht · 1:22 Min.

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Am Jahresende sind noch Urlaubstage offen.

Verfallen sie automatisch? Beim gesetzlichen Urlaub muss der Arbeitgeber Sie grundsätzlich konkret zur Inanspruchnahme auffordern und rechtzeitig über einen drohenden Verfall informieren. Eine pauschale Vertragsklausel genügt dafür nicht ohne Weiteres. Für lang andauernde Erkrankungen und zusätzlichen vertraglichen Urlaub können Besonderheiten gelten. Prüfen Sie deshalb, aus welchem Jahr die Tage stammen und welche Hinweise tatsächlich erteilt wurden. Beantragen Sie Urlaub rechtzeitig und dokumentieren Sie eine Ablehnung. Verlassen Sie sich nicht allein auf den angezeigten Kontostand.

Gesetzlicher Mindesturlaub und zusätzlicher Vertragsurlaub können unterschiedlichen Regeln folgen. Prüfen Sie deshalb, auf welche Tage sich eine Erklärung bezieht. Eine spätere Auszahlung kommt grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Unklare Einträge im Urlaubskonto ersetzen keine eindeutige Vereinbarung über Gewährung, Übertragung oder Abgeltung offener Ansprüche.

Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: Urlaubskonto, Hinweise und Urlaubsanträge. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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