Reparatur oder Auszahlung – Welche Abrechnung zu Ihrem Fall passt

Schadensersatz · 1:29 Min.

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Sie möchten den Schaden auszahlen lassen, statt sofort zu reparieren.

Ob und wie das möglich ist, hängt von der Art des Anspruchs ab. Bei bestimmten Sachschäden kann auf erforderliche Reparaturkosten abgestellt werden; Umsatzsteuer wird grundsätzlich nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Für vertragliche Mängel gelten teilweise andere Regeln. Vergleichen Sie die Abrechnungswege vor einer Entscheidung. Ein Kostenvoranschlag ist nicht automatisch in jeder Position verbindlich.

Bei Sachschäden zählt der erforderliche Wiederherstellungsaufwand innerhalb der rechtlichen Grenzen. Eine Rechnung, ein Gutachten und ein Marktangebot haben unterschiedliche Aussagekraft. Auch Vorschäden und erhaltene Vorteile können relevant sein. Prüfen Sie deshalb den gewählten Abrechnungsweg vollständig. Ein früher Wechsel zwischen verschiedenen Berechnungsmethoden sollte nicht zu widersprüchlichen oder doppelten Forderungen führen.

Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Gutachten, Kostenvoranschlag und Vertragsgrundlage. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.

Für Ihren konkreten Fall prüfen wir bei STEINWACHS Abrechnungsweg und ersatzfähige Schadenspositionen. Bringen Sie Ihre Fragen in die Beratung mit. Wir erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

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