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Beim Auszug verlangt der Vermieter frisch gestrichene Wände.
Entscheidend ist zunächst, ob Ihnen Schönheitsreparaturen wirksam übertragen wurden. Starre Fristen oder eine pauschale Endrenovierung unabhängig vom Zustand können problematisch sein. Auch der Zustand beim Einzug ist wichtig. Übliche Gebrauchsspuren sind nicht automatisch ein ersatzpflichtiger Schaden. Prüfen Sie deshalb den gesamten Vertrag, bevor Sie Material kaufen oder eine Renovierungsfirma beauftragen. Ein Übergabeformular kann zusätzliche Verpflichtungen enthalten, die Sie nicht unbesehen unterschreiben sollten.
Für Mietverträge über Wohnraum gelten zwingende Schutzvorschriften. Sie begrenzen die Vertragsfreiheit. Eine Unterschrift macht deshalb nicht jede vorformulierte Klausel wirksam. Gleichzeitig können spätere individuelle Vereinbarungen neue Verpflichtungen schaffen. Lesen Sie Vertrag, Anlagen und Nachträge zusammen. Eine isolierte Passage erklärt häufig nicht, wer handeln muss, welcher Termin gilt oder welche Ansprüche mit einer Einigung erledigt werden.
Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: Renovierungsklausel und Fotos von Einzug und Auszug. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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