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Die Polizei steht vor Ihrer Tür.
Klären Sie ruhig, ob es um ein freiwilliges Gespräch, eine Vernehmung oder eine konkrete Maßnahme geht. Sie müssen nicht jede Frage zum Tatvorwurf sofort beantworten. Eine Durchsuchung folgt anderen Voraussetzungen als eine Einladung zum Gespräch. Lassen Sie sich Anlass und Rechtsgrundlage erläutern und kontaktieren Sie gegebenenfalls Ihre Verteidigung. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand. Notieren Sie anschließend Ablauf und Beteiligte, solange die Erinnerung frisch ist.
Anordnung, Durchführung und spätere Verwertung einer Maßnahme sind rechtlich getrennte Fragen. Ein möglicher Fehler führt nicht automatisch zu einem vollständigen Beweisverwertungsverbot. Dokumentieren Sie deshalb konkrete Umstände und lassen Sie geeigneten Rechtsschutz prüfen. Sachliche Einwände und anwaltliche Begleitung sind möglich, ohne die Maßnahme körperlich zu behindern. Originalunterlagen und Verzeichnisse sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Mitteilungen der Beamten und Ablaufprotokoll. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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