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Der Pflichtteil ist noch nicht bezahlt und die Korrespondenz dauert an.
Prüfen Sie rechtzeitig den Verjährungsbeginn und mögliche Hemmungsgründe. Eine einfache Aufforderung zur Auskunft stoppt die Frist nicht zuverlässig. Auch die Kenntnis von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung kann entscheidend sein. Wenn Werte noch unklar sind, kommen geeignete gerichtliche Schritte trotzdem in Betracht. Warten Sie nicht auf eine vollständige freiwillige Abrechnung, wenn dadurch der Anspruch gefährdet wird.
Der Pflichtteil richtet sich grundsätzlich auf Geld und verschafft keine freie Verfügung über einzelne Nachlassgegenstände. Auskunft, Wertermittlung und Zahlung sind verschiedene Schritte. Schenkungen und abzugsfähige Verbindlichkeiten können die Berechnung verändern. Eine frühe Einigung sollte nicht auf unvollständigen Zahlen beruhen. Prüfen Sie außerdem Fristen, damit die Beschaffung weiterer Informationen die Durchsetzung nicht gefährdet.
Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: Kenntnisdaten und Auskunftskorrespondenz. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.
Für Ihren konkreten Fall prüfen wir bei STEINWACHS Pflichtteilsquote, Nachlasswert und rechtzeitige Durchsetzung. Bringen Sie Ihre Fragen in die Beratung mit. Wir erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
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