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Sie entdecken spätere Änderungen in Ihrer Patientenakte.
Berichtigungen sind nicht grundsätzlich verboten, müssen aber den ursprünglichen Inhalt und den Zeitpunkt der Änderung erkennbar lassen. Ein nachträglicher Eintrag ist deshalb nicht automatisch eine Fälschung. Prüfen Sie, was ergänzt wurde und ob dies transparent dokumentiert ist. Bewahren Sie unterschiedliche erhaltene Fassungen auf. Für die rechtliche Bewertung sind Zeitpunkt, Inhalt und Bedeutung der Änderung wichtig. Unbelegte öffentliche Vorwürfe helfen bei der Aufklärung nicht.
Patientenunterlagen dokumentieren die medizinisch wesentlichen Vorgänge, sind aber nicht automatisch lückenlos oder in jeder Aussage abschließend. Vergleichen Sie verschiedene Behandlungsorte und achten Sie auf zeitliche Zusammenhänge. Eine eigene Chronologie kann die Akte ergänzen. Sensible Gesundheitsdaten sollten nur gezielt an berechtigte Stellen weitergegeben werden. Für die Prüfung zählt Vollständigkeit ebenso wie eine sichere, nachvollziehbare Aufbewahrung.
Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: beide Aktenfassungen und Übermittlungsdaten. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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