Partner zieht ein – Was Sie mit dem Vermieter klären sollten

Mietrecht · 1:27 Min.

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Ihr Partner möchte zu Ihnen ziehen.

Ob eine Erlaubnis erforderlich ist, hängt auch vom persönlichen Verhältnis und der konkreten Nutzung ab. Für die Aufnahme eines unverheirateten Partners kann ein Anspruch auf Zustimmung in Betracht kommen; einfach stillschweigend einziehen zu lassen ist trotzdem riskant. Teilen Sie die relevanten Angaben mit und klären Sie mögliche Überbelegung. Ein Mitbewohner wird durch den Einzug nicht automatisch Vertragsmieter. Regeln Sie daher auch intern Kosten und den Umgang mit einem späteren Auszug.

Die Erlaubnis zum Einzug und die Aufnahme in den Mietvertrag sind zwei verschiedene Entscheidungen. Wer allein im Vertrag steht, bleibt grundsätzlich Vertragspartner des Vermieters. Eine interne Kostenbeteiligung ändert daran nichts. Überlegen Sie deshalb auch, wie Schlüssel, Zahlungen und ein späterer Auszug geregelt werden sollen. Das verhindert Konflikte zwischen persönlicher Beziehung und Mietverhältnis.

Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Mietvertrag und Angaben zur geplanten Aufnahme. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.

Wir prüfen bei STEINWACHS Zustimmung zum Einzug und die Folgen für Ihren Mietvertrag. Wenn Sie uns die konkrete Situation schildern, können wir die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten mit Ihnen besprechen und gemeinsam festlegen, welche Fragen vorrangig geklärt werden sollten.

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