Ohne wirksame Einwilligung behandelt – Welche Ansprüche daraus entstehen können

Arzthaftungsrecht · 1:25 Min.

Das Video zum Nachlesen

Eine Behandlung erfolgte ohne wirksame Einwilligung.

Dann kann die Rechtmäßigkeit des Eingriffs betroffen sein, auch wenn die Durchführung fachgerecht war. Notfälle und andere gesetzliche Besonderheiten müssen gesondert geprüft werden. Bei unzureichender Aufklärung kann sich die Behandlerseite unter Voraussetzungen auf eine hypothetische Einwilligung berufen. Deshalb ist wichtig, welche Entscheidungssituation für Sie bestand. Beschreiben Sie konkrete Bedenken und Alternativen wahrheitsgemäß. Fehlende Aufklärung, fehlende Einwilligung und fehlerhafte Behandlung sind rechtlich unterschiedliche Ansatzpunkte.

Aufklärung soll eine selbstbestimmte Entscheidung ermöglichen. Maßgeblich sind Verständlichkeit, Zeitpunkt und die für den konkreten Eingriff wesentlichen Informationen. Ein Formular ist ein Beweismittel, aber nicht automatisch die ganze Aufklärung. Auch Dringlichkeit und persönliche Entscheidungsumstände müssen betrachtet werden. Die rechtliche Prüfung sollte deshalb den tatsächlichen Gesprächsablauf ebenso erfassen wie die unterschriebenen Unterlagen.

Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Einwilligungsunterlagen und persönliche Entscheidungsumstände. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

Weitere Videos zum Thema Arzthaftungsrecht