Offener Lohn – Wann vertragliche Ausschlussfristen zum Problem werden

Arbeitsrecht · 1:25 Min.

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Offener Lohn kann verloren gehen, obwohl die normale Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten teilweise Ausschlussfristen. Sie können verlangen, dass Sie den Anspruch innerhalb einer bestimmten Zeit geltend machen und anschließend sogar klagen. Ob eine solche Klausel wirksam ist, hängt unter anderem vom Wortlaut und dem Vertragszeitpunkt ab. Der gesetzliche Mindestlohn lässt sich nicht beliebig ausschließen. Eine allgemeine Bitte um Prüfung ist nicht immer ausreichend. Benennen Sie die Forderung deshalb konkret und sichern Sie den Zugang.

Für Geldforderungen zählt neben dem Anspruch auch die rechtzeitige Geltendmachung. Vergleichen Sie vertragliche Fälligkeit, tatsächliche Zahlung und mögliche Ausschlussfristen. Ein zugesagtes späteres Gespräch schützt offene Beträge nicht zuverlässig. Bei Teilzahlungen sollte erkennbar sein, welche Monate oder Bestandteile damit ausgeglichen werden. So bleibt die noch offene Forderung nachvollziehbar und lässt sich gezielt verfolgen.

Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: Vertrag, Tarifverweis und Forderungsaufstellung. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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