Notarielles Nachlassverzeichnis – Was Sie davon erwarten können

Erbrecht · 1:21 Min.

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Ein notarielles Nachlassverzeichnis soll den Bestand verlässlich erfassen.

Der Notar darf grundsätzlich nicht nur ungeprüft die Angaben des Erben abschreiben, sondern muss eigene angemessene Ermittlungen vornehmen. Umfang und erforderliche Nachfragen hängen vom Fall ab. Ein solches Verzeichnis ist trotzdem keine Garantie, dass jeder Streit über Werte oder Schenkungen erledigt ist. Benennen Sie konkrete Anhaltspunkte für fehlende Positionen. Prüfen Sie Auskunft, Ergänzung und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte gezielt.

Der Pflichtteil richtet sich grundsätzlich auf Geld und verschafft keine freie Verfügung über einzelne Nachlassgegenstände. Auskunft, Wertermittlung und Zahlung sind verschiedene Schritte. Schenkungen und abzugsfähige Verbindlichkeiten können die Berechnung verändern. Eine frühe Einigung sollte nicht auf unvollständigen Zahlen beruhen. Prüfen Sie außerdem Fristen, damit die Beschaffung weiterer Informationen die Durchsetzung nicht gefährdet.

Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: notarielles Verzeichnis und Hinweise auf Lücken. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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