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Eine alte Nebenkostenabrechnung landet erst jetzt im Briefkasten.
Bei Wohnraum muss die Abrechnung grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach sind Nachforderungen regelmäßig ausgeschlossen, sofern der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat. Ein Guthaben des Mieters geht dadurch nicht einfach verloren. Prüfen Sie den tatsächlichen Zugang und den richtigen Abrechnungszeitraum. Das Rechnungsdatum allein beantwortet die Fristfrage nicht. Auch eine spätere Korrektur braucht eine gesonderte Betrachtung.
Ein formell nachvollziehbares Abrechnungsschreiben kann trotzdem inhaltliche Fehler enthalten. Prüfen Sie deshalb nicht nur die Gesamtsumme, sondern Umlagefähigkeit, Belege und Ihre bereits geleisteten Zahlungen. Für Einwendungen gelten eigene Fristen. Eine Beleganforderung sollte konkret dokumentiert werden. Auch ein Guthaben und eine streitige Nachforderung müssen getrennt behandelt werden, damit keine berechtigte Position untergeht.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Abrechnung, Umschlag und Zugangsdokumentation. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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