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Die Nebenkostenabrechnung endet mit einer überraschenden Nachzahlung.
Beginnen Sie mit Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und Ihren Vorauszahlungen. Prüfen Sie dann, welche Kosten laut Mietvertrag überhaupt auf Sie umgelegt werden dürfen. Verwaltungskosten und gewöhnliche Reparaturen gehören bei Wohnraum grundsätzlich nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Ein gestiegener Betrag ist allein noch kein Fehler. Vergleichen Sie dieselben Positionen mit dem Vorjahr und lassen Sie auffällige Veränderungen anhand der Belege erklären.
Ein formell nachvollziehbares Abrechnungsschreiben kann trotzdem inhaltliche Fehler enthalten. Prüfen Sie deshalb nicht nur die Gesamtsumme, sondern Umlagefähigkeit, Belege und Ihre bereits geleisteten Zahlungen. Für Einwendungen gelten eigene Fristen. Eine Beleganforderung sollte konkret dokumentiert werden. Auch ein Guthaben und eine streitige Nachforderung müssen getrennt behandelt werden, damit keine berechtigte Position untergeht.
Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: Abrechnung, Mietvertrag und Vorjahreswerte. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.
Bei STEINWACHS prüfen wir Abrechnung, Einwendungsfristen und konkrete Nachforderungen. Sprechen Sie uns an, damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen und die nächsten Schritte auf einer geklärten rechtlichen Grundlage planen können.
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