Narkose mit Komplikationen – Aufklärung und Durchführung getrennt prüfen

Arzthaftungsrecht · 1:21 Min.

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Bei der Narkose kam es zu Komplikationen.

Prüfen Sie Durchführung und Aufklärung getrennt. Auch eine bekannte Komplikation kann bei fehlerhafter Überwachung oder Reaktion haftungsrelevant werden. Umgekehrt beweist ihr Eintritt allein keinen Behandlungsfehler. Narkoseprotokoll, Aufklärungsgespräch und postoperative Überwachung gehören zusammen. Beschreiben Sie, welche Risiken erläutert wurden und welche persönlichen Vorerkrankungen bekannt waren. Die rechtliche Bewertung braucht medizinische Einordnung und eine konkrete Betrachtung Ihrer Einwilligung.

Aufklärung soll eine selbstbestimmte Entscheidung ermöglichen. Maßgeblich sind Verständlichkeit, Zeitpunkt und die für den konkreten Eingriff wesentlichen Informationen. Ein Formular ist ein Beweismittel, aber nicht automatisch die ganze Aufklärung. Auch Dringlichkeit und persönliche Entscheidungsumstände müssen betrachtet werden. Die rechtliche Prüfung sollte deshalb den tatsächlichen Gesprächsablauf ebenso erfassen wie die unterschriebenen Unterlagen.

Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Narkoseprotokoll und Aufklärungsunterlagen. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

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