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Sie haben Nachmieter vorgeschlagen. Endet Ihr Mietvertrag damit sofort?
Eine solche allgemeine Regel gibt es nicht. Entscheidend sind eine vereinbarte Nachmieterklausel, besondere Umstände oder die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters. Auch ein geeigneter Interessent ersetzt noch keine Vertragsentlassung. Klären Sie schriftlich den Tag, an dem das Mietverhältnis endet, die Schlüsselübergabe und offene Zahlungen. Eine private Absprache nur mit dem Nachfolger bindet den Vermieter nicht ohne Weiteres. Geben Sie Ihre Rechtsposition erst auf, wenn die Anschlussregelung feststeht.
Im Wohnraummietrecht begrenzen zwingende Schutzvorschriften die Vertragsfreiheit. Eine Unterschrift macht deshalb nicht jede vorformulierte Klausel wirksam. Gleichzeitig können spätere individuelle Vereinbarungen neue Verpflichtungen schaffen. Lesen Sie Vertrag, Anlagen und Nachträge zusammen. Eine isolierte Passage erklärt häufig nicht, wer handeln muss, welcher Termin gilt oder welche Ansprüche mit einer Einigung erledigt werden.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Vereinbarung über Nachmieter und schriftliche Absprachen. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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