Das Video zum Nachlesen
Die Bank sperrt das Konto des Verstorbenen.
Sie müssen Ihre Berechtigung nachvollziehbar nachweisen, aber nicht in jedem Fall zwingend einen Erbschein vorlegen. Geeignete notarielle Verfügungen mit Eröffnungsnachweis oder andere klare Unterlagen können relevant sein. Bei mehreren Erben bestehen zusätzliche Vertretungsfragen. Eine frühere Kontovollmacht und die Erbenstellung sind unterschiedliche Grundlagen. Klären Sie, welche konkreten Zweifel die Bank hat. Überweisungen aus dem Nachlass sollten sorgfältig dokumentiert werden.
Im Nachlass müssen Berechtigung und praktische Abwicklung zusammenpassen. Eine Vollmacht, ein Erbschein und ein Testament haben unterschiedliche Funktionen. Auch mehrere Erben können gemeinsame Mitwirkung erforderlich machen. Dokumentieren Sie Entnahmen und Zahlungen nachvollziehbar. Solange eine Ausschlagung erwogen wird, sollten Handlungen mit möglicher Annahmewirkung besonders sorgfältig geprüft werden. Eine geordnete Bestandsaufnahme erleichtert jede weitere Entscheidung.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Bankanforderung und vorhandene Erbnachweise. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.