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Lärm aus der Nachbarwohnung lässt Sie nicht schlafen.
Ein hilfreiches Protokoll beschreibt Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Geräusche sowie mögliche Zeugen. Allgemeine Angaben wie ständig laut sind schwer einzuordnen. Erkennbare Wiederholungen und konkrete Auswirkungen auf Ihre Wohnnutzung helfen bei der Prüfung. Nicht jedes Alltagsgeräusch ist ein Mietmangel; auch sozial übliche Geräusche müssen eingeordnet werden. Informieren Sie den Vermieter sachlich. Heimliche Aufnahmen privater Gespräche sind kein geeigneter Standardweg zur Beweissicherung.
Beweise sollten den Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt nachvollziehbar machen. Bewahren Sie deshalb Originalfotos und vollständige Nachrichten auf. Trennen Sie eigene Beobachtung von Vermutung. Bei späteren Veränderungen kann ein sachverständiger Befund erforderlich sein. Eine Unterschrift unter ein Protokoll oder einen Vergleich sollte erst erfolgen, wenn Tatsachenfeststellung und zusätzliche Verpflichtungen klar auseinandergehalten sind.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Lärmprotokoll und bisherige Beschwerden. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.