Modernisierung angekündigt – Welche Kostenfrage jetzt wichtig ist

Mietrecht · 1:28 Min.

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Ihr Vermieter kündigt eine Modernisierung an.

Trennen Sie die Frage, ob Sie die Arbeiten dulden müssen, von der späteren Mieterhöhung. Erhaltungsanteile dürfen nicht einfach als Modernisierungskosten auf Sie verlagert werden. Auch Fördermittel und gesetzliche Begrenzungen können die Rechnung verändern. Persönliche oder wirtschaftliche Härtegründe müssen grundsätzlich rechtzeitig vorgebracht werden. Bewahren Sie die Ankündigung auf und prüfen Sie, welche Maßnahmen, Zeiträume und voraussichtlichen Kosten tatsächlich genannt sind. Eine bloße Gesamtsumme erklärt die Berechnung noch nicht.

Bei der Miethöhe müssen Grundmiete und Betriebskosten auseinandergehalten werden. Verschiedene Erhöhungsmodelle haben unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen. Eine Zahlung oder Zustimmung kann die weitere Auseinandersetzung beeinflussen. Prüfen Sie deshalb den Rechenweg und die rechtliche Grundlage, bevor Sie eine Änderung verbindlich akzeptieren. Für die Bewertung zählt die konkrete Wohnung am maßgeblichen Standort und Zeitpunkt.

Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: Modernisierungsankündigung und voraussichtliche Kostenberechnung. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.

STEINWACHS unterstützt Sie dabei, die nächsten Schritte rechtlich einzuordnen. Wir prüfen die Berechnung und die zulässige Miethöhe. Wenden Sie sich an uns, damit offene Fragen vor einer wichtigen Entscheidung gezielt besprochen werden können.

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