Mit dem Mangel leben – Wann eine Kaufpreisminderung in Betracht kommt

Yachtrecht · 1:23 Min.

Das Video zum Nachlesen

Sie wollen das Boot behalten, aber weniger dafür zahlen.

Eine Kaufpreisminderung richtet sich nicht automatisch nach dem nächstbesten Reparaturangebot. Maßgeblich ist grundsätzlich das Wertverhältnis mit und ohne Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Zunächst müssen die Voraussetzungen Ihrer Mängelrechte geklärt werden. Eine voreilige abschließende Einigung kann weitere Ansprüche beseitigen. Lassen Sie daher Zustand und wirtschaftliche Auswirkungen nachvollziehbar bewerten. Regeln Sie ausdrücklich, ob nur ein bestimmter Mangel oder sämtliche offenen Streitpunkte erledigt werden.

Gesetzliche Mängelrechte richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer; Garantie und Versicherung sind zusätzliche, eigenständig zu prüfende Wege. Entscheidend ist der Zustand beim maßgeblichen Übergang und die geschuldete Beschaffenheit. Eine Reparaturrechnung allein belegt nicht jede Voraussetzung. Stimmen Sie deshalb Untersuchung, Nacherfüllung und weitere Erklärungen aufeinander ab, bevor eine endgültige Lösung vereinbart wird.

Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Wertbeurteilung, Mängelbericht und Vergleichsentwurf. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

Weitere Videos zum Thema Yachtrecht