Mietwohnung verkauft – Neuer Eigentümer, neuer Vertrag?

Mietrecht · 1:23 Min.

Das Video zum Nachlesen

Die Wohnung wurde verkauft und der neue Eigentümer legt einen neuen Mietvertrag vor.

Mit dem Eigentumswechsel tritt der Erwerber grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis ein; ein neuer Vertrag ist deshalb nicht automatisch notwendig. Prüfen Sie, ob die Vorlage Miete, Kündigungsmöglichkeiten oder weitere Pflichten verändert. Auch der richtige Zeitpunkt für Zahlungen an den neuen Eigentümer sollte verlässlich geklärt werden. Überweisen Sie nicht allein aufgrund einer unbestätigten Nachricht an eine unbekannte Bankverbindung. Die Kaution braucht ebenfalls eine nachvollziehbare Zuordnung.

Für Mietverträge über Wohnraum gelten zwingende Schutzvorschriften. Sie begrenzen die Vertragsfreiheit. Eine Unterschrift macht deshalb nicht jede vorformulierte Klausel wirksam. Gleichzeitig können spätere individuelle Vereinbarungen neue Verpflichtungen schaffen. Lesen Sie Vertrag, Anlagen und Nachträge zusammen. Eine isolierte Passage erklärt häufig nicht, wer handeln muss, welcher Termin gilt oder welche Ansprüche mit einer Einigung erledigt werden.

Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: bisheriger Vertrag und Mitteilung zum Eigentümerwechsel. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

Weitere Videos zum Thema Mietrecht