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Eine Mieterhöhung ist angekommen.
Prüfen Sie zunächst, ob tatsächlich eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt wird. Dafür müssen Begründung, Wartezeiten und die örtlich geltende Kappungsgrenze passen. Ein Mietspiegel hilft nur bei richtiger Einordnung Ihrer Wohnung. Ausstattung, Alter des Gebäudes und Lage können den Vergleich verändern. Die geforderte Zustimmung sollte nicht ungeprüft erteilt werden. Auch bloßes Schweigen ist keine verlässliche Lösung, wenn der Vermieter anschließend auf Zustimmung klagt.
Bei der Miethöhe müssen Grundmiete und Betriebskosten auseinandergehalten werden. Verschiedene Erhöhungsmodelle haben unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen. Eine Zahlung oder Zustimmung kann die weitere Auseinandersetzung beeinflussen. Prüfen Sie deshalb den Rechenweg und die rechtliche Grundlage, bevor Sie eine Änderung verbindlich akzeptieren. Für die Bewertung zählt die konkrete Wohnung am maßgeblichen Standort und Zeitpunkt.
Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Erhöhungsschreiben, Mietspiegel und Wohnungsmerkmale. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.
Für Ihren konkreten Fall prüfen wir bei STEINWACHS die Berechnung und die zulässige Miethöhe. Bringen Sie Ihre Fragen in die Beratung mit. Wir erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.