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Im Vertrag steht: „Das Gehalt soll alle Überstunden abdecken.“
Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Mehrarbeit kostenlos bleibt. Vorformulierte Klauseln müssen hinreichend klar erkennen lassen, welchen Umfang die Vergütung erfasst. Eine unbestimmte Pauschale kann unwirksam sein. Daraus folgt allerdings noch nicht für jede zusätzliche Stunde ein Zahlungsanspruch. Auch die Vergütungserwartung, die konkrete Tätigkeit und die Veranlassung der Mehrarbeit müssen geprüft werden. Stellen Sie deshalb sowohl die Vertragsklausel als auch Ihre tatsächlich geleisteten Stunden zusammen.
Bei Geldforderungen müssen Sie auch darauf achten, Ihre Ansprüche rechtzeitig einzufordern. Vergleichen Sie vertragliche Fälligkeit, tatsächliche Zahlung und mögliche Ausschlussfristen. Ein zugesagtes späteres Gespräch schützt offene Beträge nicht zuverlässig. Bei Teilzahlungen sollte erkennbar sein, welche Monate oder Bestandteile damit ausgeglichen werden. So bleibt die noch offene Forderung nachvollziehbar und lässt sich gezielt verfolgen.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Arbeitsvertrag und Nachweise der Mehrarbeit. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
Bei STEINWACHS prüfen wir Fälligkeit, Fristen und die richtige Höhe Ihrer Forderung. Sprechen Sie uns an, damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen und die nächsten Schritte auf einer geklärten rechtlichen Grundlage planen können.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.