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Nach einer Operation wird zurückgebliebenes Material entdeckt.
Klären Sie zunächst medizinisch, um welches Material es sich handelt und ob es bestimmungsgemäß im Körper verbleiben sollte. Nicht jedes Implantat ist ein Fremdkörperfehler. Bei unbeabsichtigt zurückgelassenem Material sind Ablauf, Kontrollen und Folgen zu prüfen. Sichern Sie Bilddaten und Unterlagen einer späteren Entfernung. Wenn möglich, sollte auch das entfernte Material nachvollziehbar dokumentiert werden. Die zusätzliche Behandlung muss mit dem ursprünglichen Eingriff zeitlich verknüpft werden.
Ein Eingriff muss medizinisch eingeordnet und mit dem vereinbarten Behandlungsziel verglichen werden. Technische Durchführung, Aufklärung und Nachsorge können unterschiedliche Fehlerfragen aufwerfen. Weitere notwendige Versorgung sollte nicht allein wegen der Beweissicherung verzögert werden. Dokumentation vor Veränderungen hilft dennoch. Für den Anspruch sind schließlich die zusätzlichen Folgen vom ursprünglichen Behandlungsbedarf abzugrenzen.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Bildbefunde und Operationsberichte. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.