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In der Patientenakte fehlt eine wichtige Untersuchung.
Eine Dokumentationslücke beweist nicht automatisch jeden behaupteten Fehler. Bei medizinisch gebotenen wesentlichen Maßnahmen kann das Gesetz aber vermuten, dass sie nicht durchgeführt wurden, wenn die erforderliche Dokumentation fehlt. Entscheidend ist deshalb, was fachlich dokumentiert werden musste. Vergleichen Sie Arztbriefe, Befunde und eigene Erinnerungen. Lassen Sie die Bedeutung der Lücke gezielt prüfen, statt aus einem fehlenden Eintrag unmittelbar auf den gesamten Haftungsumfang zu schließen.
Patientenunterlagen dokumentieren die medizinisch wesentlichen Vorgänge, sind aber nicht automatisch lückenlos oder in jeder Aussage abschließend. Vergleichen Sie verschiedene Behandlungsorte und achten Sie auf zeitliche Zusammenhänge. Eine eigene Chronologie kann die Akte ergänzen. Sensible Gesundheitsdaten sollten nur gezielt an berechtigte Stellen weitergegeben werden. Für die Prüfung zählt Vollständigkeit ebenso wie eine sichere, nachvollziehbare Aufbewahrung.
Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Aktenauszug und Angaben zur fehlenden Maßnahme. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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