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Ihr Lieferant kündigt höhere Preise an.
Ein bestehender Festpreis lässt sich nicht allein durch eine neue Preisliste ändern. Entscheidend sind Anpassungsklauseln, Laufzeit und die Frage, ob bereits verbindliche Bestellungen vorliegen. Prüfen Sie auch Kündigungs- und Bezugsbindungen, bevor Sie den Lieferanten wechseln. Eine widerspruchslose Fortsetzung kann je nach Umständen Bedeutung haben. Halten Sie fest, ab wann welche Preise gelten sollen und welche Alternativen bestehen. Rechnen Sie nicht nur den Einzelpreis, sondern auch Mindestmengen und Nebenkosten.
Gastronomische Lieferverträge müssen zum tatsächlichen Einkauf passen. Mindestmengen, Preisänderungen und Exklusivität beeinflussen die Kalkulation über den einzelnen Warenpreis hinaus. Bei Mängeln können schnelle Anzeige und fachgerechte Lagerung entscheidend sein. Legen Sie Zuständigkeiten im Team fest. Eine klare Dokumentation der Bestellung und Lieferung erleichtert die Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber dem richtigen Vertragspartner.
Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Liefervertrag, Bestellungen und Preisänderung. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.
Bei STEINWACHS prüfen wir Lieferpflichten, Bindungen und die konkrete Forderung. Sprechen Sie uns an, damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen und die nächsten Schritte auf einer geklärten rechtlichen Grundlage planen können.
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