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Die letzten Mietmonate zahlen Sie einfach aus der Kaution?
Das ist regelmäßig keine zulässige Abkürzung. Die Kaution sichert Ansprüche des Vermieters und steht während des laufenden Vertrags nicht automatisch zur freien Verrechnung bereit. Dadurch können Mietrückstände entstehen, obwohl ausreichend Kautionsgeld vorhanden ist. Eine Verrechnung braucht eine tragfähige rechtliche Grundlage oder klare Vereinbarung. Lassen Sie sich eine Zustimmung ausdrücklich bestätigen. Besonders bei bereits streitiger Kündigung kann ein zusätzlicher Zahlungsrückstand Ihre Position verschlechtern.
Die Kaution dient der Sicherung und ist nicht automatisch eine zusätzliche Einnahme des Vermieters. Gesicherte Forderungen, tatsächliche Fälligkeit und die Rückzahlungsreife müssen auseinandergehalten werden. Eine Abrechnung sollte mögliche Gegenansprüche erkennen lassen. Bei mehreren Mietern oder einem Eigentümerwechsel kommen weitere Zuordnungsfragen hinzu. Eine klare schriftliche Regelung kann unnötige Verzögerungen vermeiden.
Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Mietzahlungen, Kautionsvereinbarung und Verrechnungsabrede. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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