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Sie haben Mietrückstände ausgeglichen und glauben, die Kündigung sei damit erledigt.
Bei einer fristlosen Kündigung kann eine rechtzeitige vollständige Zahlung unter gesetzlichen Voraussetzungen helfen. Eine zusätzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung verschwindet dadurch jedoch nicht automatisch. Prüfen Sie deshalb jede Erklärung im Schreiben gesondert. Auch frühere Rückstände und eine bereits genutzte Schonfrist können Bedeutung haben. Eine Ratenvereinbarung sollte eindeutig regeln, was mit Kündigung und Räumungsforderung geschieht.
Eine Kündigung ist von einer späteren Räumung zu unterscheiden. Selbst wenn der Vermieter die Beendigung behauptet, darf er die Wohnung grundsätzlich nicht eigenmächtig in Besitz nehmen. Umgekehrt sollten Sie Fristen und gerichtliche Schreiben ernst nehmen. Prüfen Sie deshalb Wirksamkeit, mögliche Einwendungen und eine realistische Wohnlösung gemeinsam, bevor eine abschließende Vereinbarung getroffen wird.
Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: Zahlungsübersicht, Kündigung und mögliche Ratenvereinbarung. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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