Kündigung erhalten – Was jetzt zuerst wichtig ist

Arbeitsrecht · 1 Minute 17 Sekunden

Kündigung erhalten? Das Video erklärt, wie Sie den Zugang dokumentieren, welche Fristen für Klage und Arbeitsuchendmeldung gelten und welche Unterlagen Sie brauchen.

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Die Kündigung liegt im Briefkasten. Vielleicht völlig überraschend. Jetzt ist vor allem eines wichtig: Warten Sie mit der Prüfung nicht bis zum letzten Arbeitstag.

Wer sich gegen eine schriftliche Kündigung wehren will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Entscheidend ist also regelmäßig, wann das Schreiben zugegangen ist. Gespräche mit dem Arbeitgeber oder ein Widerspruch beim Betriebsrat ersetzen die Klage nicht.

Notieren Sie deshalb den Zugang und bewahren Sie das Schreiben samt Umschlag auf. Legen Sie auch Ihren Arbeitsvertrag und die letzten Gehaltsabrechnungen bereit. Unterschreiben Sie einen Klageverzicht oder eine zusätzliche Vereinbarung erst, wenn die Folgen geklärt sind.

Denken Sie außerdem an die Arbeitsuchendmeldung. Erfahren Sie weniger als drei Monate vor dem Ende von der Beendigung, müssen Sie sich grundsätzlich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit melden. Das gilt auch, wenn Sie die Kündigung angreifen.

Ob sich eine Klage lohnt, hängt unter anderem von Kündigungsgrund, Betriebsgröße und besonderem Kündigungsschutz ab. Auch eine Abfindung entsteht nicht automatisch. Wir prüfen bei STEINWACHS, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Schritte jetzt nötig sind. Schicken Sie uns die Kündigung möglichst frühzeitig.

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