Kratzer im Parkett – Normale Abnutzung oder ersatzpflichtiger Schaden

Mietrecht · 1:22 Min.

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Nach einigen Jahren sind deutliche Kratzer im Holzboden zu sehen.

Normale vertragsgemäße Abnutzung muss der Mieter grundsätzlich nicht ersetzen. Tiefe Schäden durch unsachgemäße Nutzung können anders zu bewerten sein. Selbst bei einer Haftung ist nicht automatisch ein komplett neuer Boden zum Neupreis geschuldet. Alter, Zustand, Reparaturmöglichkeit und ein möglicher Vorteil durch Erneuerung spielen eine Rolle. Fotografieren Sie die Stellen mit Größenvergleich und lassen Sie sich die konkrete Forderung erläutern. Eine pauschale Renovierungsrechnung reicht als Erklärung nicht immer.

Schadensersatz soll den berechtigten Nachteil ausgleichen, nicht ohne Weiteres eine vollständige Neuanschaffung finanzieren. Ursache, Verschulden und Höhe müssen getrennt geprüft werden. Auch Versicherungsschutz entscheidet nicht automatisch über die gesetzliche Haftung. Melden Sie den Vorgang rechtzeitig und dokumentieren Sie notwendige Maßnahmen. Ein Vergleich sollte erkennen lassen, welche konkreten Schäden damit abgegolten werden.

Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Bodenfotos, Alter des Belags und Kostenvoranschlag. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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