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Sie sind krank und können nicht arbeiten.
Informieren Sie den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer. Die elektronische Krankschreibung beseitigt diese eigene Meldepflicht nicht. Auch die ärztliche Feststellung muss rechtzeitig erfolgen; der Arbeitgeber kann einen früheren Nachweis verlangen. Ihre Diagnose müssen Sie grundsätzlich nicht mitteilen. Prüfen Sie, ob das elektronische Verfahren in Ihrem Fall überhaupt greift, beispielsweise bei Behandlung im Ausland. Verlängert sich die Erkrankung, braucht der Arbeitgeber erneut eine entsprechende Information.
Gesundheitsdaten sollten nur im erforderlichen Umfang offengelegt werden. Die rechtliche Prüfung braucht häufig den zeitlichen Verlauf und die arbeitsbezogenen Auswirkungen, nicht jede private medizinische Einzelheit. Trennen Sie Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und vertrauliche Beratung. Bei längerem Ausfall sind Fragen zum Gehalt, zur sozialen Absicherung und zur weiteren Beschäftigung getrennt zu klären.
Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: betriebliche Meldevorgaben und Krankheitsnachweise. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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