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Sie sind krankgeschrieben und erhalten eine Kündigung. Viele denken: Während einer Krankheit darf der Arbeitgeber gar nicht kündigen. Einen solchen allgemeinen Schutz gibt es allerdings nicht.
Entscheidend ist, warum gekündigt wird und welcher Kündigungsschutz für Sie gilt. Eine Kündigung während einer Erkrankung ist rechtlich etwas anderes als eine Kündigung wegen der Erkrankung. Der Arbeitgeber kann beispielsweise einen ganz anderen Grund anführen.
Greift der allgemeine Kündigungsschutz und stützt sich die Kündigung auf krankheitsbedingte Fehlzeiten, reicht der Blick auf vergangene Krankheitstage allein nicht. Es geht auch um die voraussichtliche weitere Entwicklung, erhebliche Belastungen des Betriebs und die Abwägung der beiderseitigen Interessen. Außerdem muss geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung mit geeigneten Anpassungen möglich ist.
Dabei kann ein betriebliches Eingliederungsmanagement wichtig werden. Fehlt es, ist die Kündigung zwar nicht automatisch unwirksam. Der Arbeitgeber muss dann aber regelmäßig genauer erklären, weshalb mildere Lösungen ausgeschieden sind.
Besonders wichtig: Eine Krankschreibung stoppt die grundsätzlich dreiwöchige Klagefrist nicht. Sammeln Sie die Kündigung und Unterlagen zu bisherigen Gesprächen und Eingliederungsmaßnahmen. Bei STEINWACHS prüfen wir, ob die Begründung trägt und welche Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen. Lassen Sie das zeitnah klären, auch wenn Sie noch nicht wieder gesund sind.
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