Kaution nach dem Auszug – Rückzahlung, Prüfzeit und Einbehalt

Mietrecht · 1:27 Min.

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Sie sind ausgezogen und warten auf die Kaution.

Der Vermieter darf mögliche Ansprüche prüfen. Ohne sachlichen Grund darf er die Kaution aber nicht unbegrenzt behalten. Es gibt keine starre Frist für alle Fälle. Für zu erwartende Nachzahlungen der Betriebskosten kann ein angemessener Teil einbehalten werden. Unstreitige Beträge prüfen Sie getrennt. Fordern Sie eine Aufstellung an, die jede gesicherte Forderung mit ihrem Betrag nennt. Halten Sie Tag und Zustand bei Rückgabe fest.

Die Kaution dient der Sicherung und ist nicht automatisch eine zusätzliche Einnahme des Vermieters. Gesicherte Forderungen, tatsächliche Fälligkeit und die Rückzahlungsreife müssen auseinandergehalten werden. Eine Abrechnung sollte mögliche Gegenansprüche erkennen lassen. Bei mehreren Mietern oder einem Eigentümerwechsel kommen weitere Zuordnungsfragen hinzu. Eine klare schriftliche Regelung kann unnötige Verzögerungen vermeiden.

Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Kautionsnachweis, Übergabeprotokoll und Abrechnung. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.

Wir prüfen bei STEINWACHS Kautionshöhe, Einbehalt und einen möglichen Rückzahlungsanspruch. Wenn Sie uns die konkrete Situation schildern, können wir die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten mit Ihnen besprechen und gemeinsam festlegen, welche Fragen vorrangig geklärt werden sollten.

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