Jobwechsel geplant – So vermeiden Sie eine Lücke zwischen den Verträgen

Arbeitsrecht · 1:19 Min.

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Der neue Job ist zugesagt. Jetzt schnell beim alten Arbeitgeber kündigen? Prüfen Sie vorher, ob der Wechsel vertraglich und zeitlich wirklich abgesichert ist.

Eine mündliche Zusage kann zwar bereits verbindlich sein. Für Ihre Planung ist aber entscheidend, was tatsächlich vereinbart wurde und was Sie später beweisen können. Liegt der neue Vertrag vollständig vor? Ist der Beginn festgelegt? Hängt die Einstellung noch von einer Bedingung oder Zustimmung ab?

Danach kommt der bisherige Vertrag. Welche Kündigungsfrist gilt für Sie, und zu welchem Termin dürfen Sie kündigen? Vier Wochen sind nicht dasselbe wie ein Monat. Vertragliche oder tarifliche Regelungen können andere Fristen vorsehen. Ihre Kündigung muss außerdem formgerecht beim richtigen Empfänger ankommen. Das Absenden allein reicht nicht.

Passt der neue Starttermin nicht zum bisherigen Vertragsende, brauchen Sie eine verbindliche Lösung. Eine Freistellung bedeutet nicht automatisch, dass Sie schon bei einem Wettbewerber arbeiten dürfen. Auch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen können beim Wechsel eine Rolle spielen.

Kündigen Sie deshalb erst, wenn die wesentlichen Bedingungen geklärt sind. Bei STEINWACHS prüfen wir beide Verträge zusammen und zeigen Ihnen, wo eine Lücke, eine Überschneidung oder eine zusätzliche Verpflichtung entstehen kann. So lässt sich der Wechsel vor der Kündigung gezielt vorbereiten.

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