Indexmiete steigt – So ordnen Sie die Berechnung ein

Mietrecht · 1:28 Min.

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Ihre Indexmiete soll steigen.

Vergleichen Sie den vereinbarten Ausgangsindex mit dem richtigen neuen Index des Statistischen Bundesamts. Die prozentuale Veränderung wird auf die maßgebliche Miete angewandt; Prozentpunkte und Prozentänderung sind nicht dasselbe. Die Erklärung muss die gesetzlichen Angaben enthalten und den richtigen Zahlungsbeginn berücksichtigen. Während der Bindung muss die Miete grundsätzlich mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Prüfen Sie außerdem, ob die Vertragsklausel überhaupt eine wirksame Indexvereinbarung enthält.

Bei der Miethöhe müssen Grundmiete und Betriebskosten auseinandergehalten werden. Verschiedene Erhöhungsmodelle haben unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen. Eine Zahlung oder Zustimmung kann die weitere Auseinandersetzung beeinflussen. Prüfen Sie deshalb den Rechenweg und die rechtliche Grundlage, bevor Sie eine Änderung verbindlich akzeptieren. Für die Bewertung zählt die konkrete Wohnung am maßgeblichen Standort und Zeitpunkt.

Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Indexklausel, Erhöhungserklärung und bisherige Miete. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.

Wir prüfen bei STEINWACHS die Berechnung und die zulässige Miethöhe. Wenn Sie uns die konkrete Situation schildern, können wir die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten mit Ihnen besprechen und gemeinsam festlegen, welche Fragen vorrangig geklärt werden sollten.

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