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Im Urlaub krank zu werden, ist ärgerlich.
Ärztlich nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit werden grundsätzlich nicht auf den gesetzlichen Urlaub angerechnet. Eine bloße Unpässlichkeit reicht dafür nicht. Melden Sie die Erkrankung unverzüglich und kümmern Sie sich um den erforderlichen Nachweis. Im Ausland können zusätzliche Mitteilungspflichten bestehen, etwa zur Aufenthaltsadresse. Wichtig: Die verlorenen Urlaubstage dürfen Sie nicht eigenmächtig hinten anhängen. Für späteren Urlaub brauchen Sie erneut eine Genehmigung. Bewahren Sie Bescheinigungen und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber sorgfältig auf.
Gesetzlicher Mindesturlaub und zusätzlicher Vertragsurlaub müssen nicht in jeder Frage denselben Regeln folgen. Prüfen Sie deshalb, auf welche Tage sich eine Erklärung bezieht. Auch eine spätere Auszahlung kommt grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Ist der Eintrag im Urlaubskonto unklar? Klären Sie, was zur Gewährung, Übertragung oder Abgeltung Ihres Urlaubs tatsächlich vereinbart wurde.
Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Urlaubsdaten, Krankheitsnachweise und Mitteilungen. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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