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Ihr Mietvertrag enthält ein Verbot für Hunde und Katzen.
Ein pauschales formularmäßiges Verbot entscheidet den Fall nicht automatisch. Häufig braucht es eine Abwägung der konkreten Interessen: Tierart, Größe, Verhalten, Wohnung und mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarn. Daraus folgt allerdings kein uneingeschränktes Recht auf jede Tierhaltung. Beschreiben Sie das geplante Tier sachlich und klären Sie eine erforderliche Zustimmung vorab. Besondere Umstände wie ein Assistenzhund können zusätzliches Gewicht haben. Ein Streit lässt sich besser mit konkreten Angaben als mit Grundsatzpositionen führen.
Pauschale Vertragsklauseln und die konkrete Tierhaltung sind getrennt zu prüfen. Art und Anzahl der Tiere, Wohnsituation und mögliche Beeinträchtigungen können eine Rolle spielen. Eine Zustimmung zu einem bestimmten Tier ist nicht automatisch eine Freigabe für jede weitere Haltung. Dokumentieren Sie daher die konkrete Absprache, statt sich nur auf mündliche Aussagen zu verlassen.
Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: Tierhaltungsklausel und Angaben zum Tier. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.
Bei STEINWACHS prüfen wir Tierhaltung, Vertragsklauseln und mögliche Zustimmungsansprüche. Sprechen Sie uns an, damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen und die nächsten Schritte auf einer geklärten rechtlichen Grundlage planen können.
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