Gutachter nach einem Schaden – Wann die Kosten ersatzfähig sein können

Schadensersatz · 1:27 Min.

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Sie möchten nach einem Schaden einen Gutachter beauftragen.

Seine Kosten können ersatzfähig sein, wenn die Begutachtung aus damaliger Sicht erforderlich und zweckmäßig war. Bei offensichtlichen Bagatellen kann eine einfache Dokumentation genügen. Klären Sie Auftrag, Umfang und Honorar vorab. Ein Gutachten sollte die tatsächlich streitigen Fragen beantworten, nicht nur einen hohen Geldbetrag nennen. Informieren Sie sich außerdem, ob bereits verwertbare Unterlagen vorliegen und eine doppelte Untersuchung vermeidbar ist.

Zusätzliche Kosten müssen dem Ereignis zugeordnet und rechtlich erforderlich sein. Entscheidend ist häufig, was aus damaliger Sicht vernünftig und notwendig erschien. Späteres Wissen darf nicht unreflektiert zurückübertragen werden. Belege sollten Anlass und Zeitraum erkennen lassen. Bereits erhaltene Erstattungen sind gesondert auszuweisen, damit eine vollständige und zugleich zutreffende Forderungsaufstellung entsteht.

Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Schadensbilder und Gutachtenangebot. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.

STEINWACHS unterstützt Sie dabei, die nächsten Schritte rechtlich einzuordnen. Wir prüfen Erstattungsfähigkeit und die vollständige Kostenaufstellung. Wenden Sie sich an uns, damit offene Fragen vor einer wichtigen Entscheidung gezielt besprochen werden können.

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