Gebrauchtboot mit Mängeln – Reparatur, Preisnachlass oder Rückabwicklung

Yachtrecht · 1:22 Min.

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Kurz nach dem Gebrauchtbootkauf zeigen sich erhebliche Mängel.

Zunächst muss geklärt werden, ob der Zustand von der geschuldeten Beschaffenheit abweicht und schon beim maßgeblichen Übergang angelegt war. Verschleiß und ein Sachmangel sind nicht automatisch dasselbe. Informieren Sie den Verkäufer und ermöglichen Sie grundsätzlich eine Prüfung und Nacherfüllung. Eine sofortige Reparatur in eigener Regie kann Ansprüche erschweren. Bewahren Sie ausgebaute Teile und technische Befunde auf, bevor über Minderung oder Rücktritt entschieden wird.

Gesetzliche Mängelrechte richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer; Garantie und Versicherung sind zusätzliche, eigenständig zu prüfende Wege. Entscheidend ist der Zustand beim maßgeblichen Übergang und die geschuldete Beschaffenheit. Eine Reparaturrechnung allein belegt nicht jede Voraussetzung. Stimmen Sie deshalb Untersuchung, Nacherfüllung und weitere Erklärungen aufeinander ab, bevor eine endgültige Lösung vereinbart wird.

Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: Kaufvertrag, Mängelfotos und technische Befunde. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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