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Ein Gast stürzt im Restaurant.
Sorgen Sie zuerst für Hilfe und sichern Sie anschließend den Bereich. Fotografieren Sie Boden, Beleuchtung, Hindernisse und vorhandene Warnhinweise. Notieren Sie Zeugen und letzte Reinigungsmaßnahmen. Ein Sturz allein beweist noch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Umgekehrt entlastet ein allgemeines Warnschild nicht automatisch von jeder Verantwortung. Melden Sie den Vorfall sachlich an den Versicherer und bewahren Sie Dokumentation auf. Eine nachträgliche Rekonstruktion ist oft deutlich schwieriger.
Eine Verletzung oder ein Verlust im Restaurant führt nicht automatisch zu einer Haftung des Betriebs. Maßgeblich sind konkrete Pflichten, Ursache und nachgewiesene Folgen. Eine Versicherung prüft zusätzlich ihre eigenen Bedingungen. Dokumentieren Sie deshalb den Ablauf und melden Sie den Vorgang rechtzeitig. Eine sachliche Hilfeleistung ist möglich, ohne gleichzeitig ungeprüft jede geforderte Zahlung anzuerkennen.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Unfallprotokoll, Fotos und Reinigungsnachweise. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
Lassen Sie uns bei STEINWACHS Haftungsgrund, Beweise und die richtige Schadenmeldung prüfen. So können wir Ihnen erläutern, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, worauf es bei den Nachweisen ankommt und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
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