Fristlose Kündigung – Welche Vorwürfe Sie genau prüfen sollten

Arbeitsrecht · 1:27 Min.

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Fristlos gekündigt. Der Vorwurf klingt schwerwiegend, das Arbeitsverhältnis soll sofort enden. Trotzdem ist nicht jede behauptete Pflichtverletzung ein ausreichender Grund für diesen Schritt.

Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dabei zählen die tatsächlichen Umstände: Was ist geschehen, was lässt sich beweisen und wie schwer wiegt das Verhalten im konkreten Fall?

Auch eine vorherige Abmahnung kann erforderlich sein. Sie ist aber keine zwingende Voraussetzung in jedem Fall. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann eine Kündigung ohne vorherige Warnung zulässig sein. Umgekehrt gibt es keinen Vorwurf, der jede weitere Prüfung automatisch ersetzt.

Eine weitere Frage betrifft den Zeitpunkt. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen kündigen, nachdem die kündigungsberechtigte Person ausreichend von den maßgeblichen Tatsachen erfahren hat. Notwendige Ermittlungen können dabei eine Rolle spielen.

Für Sie läuft eine andere Frist: Gegen die schriftliche Kündigung müssen Sie grundsätzlich innerhalb von drei Wochen klagen. Halten Sie Ihre Erinnerung fest und sichern Sie rechtmäßig verfügbare Belege. Wir prüfen bei STEINWACHS den Vorwurf, die Fristen und mögliche mildere Reaktionen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie unter Druck etwas einräumen oder unterschreiben.

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