Freigestellt nach der Kündigung – Was mit Urlaub und Überstunden geschieht

Arbeitsrecht · 1:20 Min.

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Nach der Kündigung sagt der Arbeitgeber: Sie bleiben ab sofort zu Hause. Damit sind Urlaub und Überstunden aber nicht automatisch erledigt. Entscheidend ist, wie die Freistellung erklärt oder vereinbart wurde.

Bei einer widerruflichen Freistellung müssen Sie grundsätzlich damit rechnen, wieder zur Arbeit gerufen zu werden. Gesetzlicher Urlaub lässt sich auf diese Weise nicht wirksam erfüllen. Dafür brauchen Sie eine endgültige Befreiung von der Arbeitspflicht für den Urlaubszeitraum.

Außerdem muss erkennbar sein, dass die Freistellung gerade Ihren Urlaubsanspruch erfüllen soll. Der Arbeitgeber muss die Urlaubsvergütung vorab zahlen oder vorbehaltlos zusagen. Eine unklare Formulierung kann deshalb später Streit darüber auslösen, ob Urlaub noch offen ist.

Für Überstunden oder ein Zeitguthaben gilt eine eigene Prüfung. Auch diese werden nicht allein dadurch abgebaut, dass Sie nicht mehr arbeiten. Es muss hinreichend deutlich geregelt sein, dass und in welchem Umfang die Freistellung dem Freizeitausgleich dient.

Klären Sie zusätzlich die Bezahlung und eine mögliche neue Tätigkeit. Eine Freistellung hebt bestehende Wettbewerbsbindungen nicht automatisch auf. Legen Sie uns bei STEINWACHS das Schreiben und Ihre Urlaubs- und Zeitkonten vor. Wir prüfen, welche Ansprüche fortbestehen und was vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses verbindlich geregelt werden sollte.

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