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Eine Beratung war falsch und Sie haben Geld verloren.
Für einen Ersatzanspruch müssen Pflichtverletzung, Schaden und der Zusammenhang zwischen beiden geklärt werden. Wichtig ist, welchen Auftrag der Berater hatte und welche Informationen vorlagen. Nicht jede ungünstige Entwicklung war vorhersehbar oder geschuldet zu verhindern. Rekonstruieren Sie, welche Entscheidung Sie bei richtiger Beratung getroffen hätten. Sichern Sie Empfehlungen, Berechnungen und Gesprächsunterlagen. Eine enttäuschte Erwartung allein ersetzt diesen Nachweis nicht.
Bei Beratungshaftung ist der erteilte Auftrag besonders wichtig. Nicht jede Aufgabe gehörte automatisch zum Mandat oder Beratungsvertrag. Maßgeblich ist zudem die Entscheidung, die bei ordnungsgemäßer Information getroffen worden wäre. Dokumentieren Sie daher Ziele, Informationen und tatsächliche Reaktion. Ein Verlust allein reicht nicht; die behauptete Pflichtverletzung muss mit dem konkreten wirtschaftlichen Nachteil verbunden werden.
Eine gute Vorbereitung beginnt mit einer übersichtlichen Zusammenstellung: Beratungsvertrag und Entscheidungsunterlagen. Ergänzen Sie die wichtigsten Daten und kennzeichnen Sie, welche Punkte noch unklar sind. Das erleichtert eine gezielte rechtliche Einschätzung.
Bei STEINWACHS besprechen wir mit Ihnen Beratungspflicht, Ursächlichkeit und möglichen Schaden. Nehmen Sie dazu frühzeitig Kontakt auf. Eine konkrete Prüfung hilft, Chancen und Risiken einzuordnen und die weitere Vorgehensweise bewusst zu entscheiden.
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