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Für Schadensersatz muss zusätzlich geklärt werden, welche gesundheitlichen Folgen dadurch verursacht wurden. Die ursprüngliche Erkrankung und fehlerbedingte Zusatzschäden sind auseinanderzuhalten. Besondere Beweisregeln können helfen, gelten aber nicht pauschal bei jedem Behandlungsfehler. Dokumentieren Sie deshalb Zustand vor der Behandlung, Verlauf und spätere Befunde. Ein Sachverständiger muss häufig beantworten, wie die Entwicklung bei fachgerechter Behandlung voraussichtlich gewesen wäre. Erst dann lässt sich der Umfang eines Anspruchs belastbar bestimmen.
Die gesetzlichen Beweisregeln sollen besondere Schwierigkeiten des Patienten berücksichtigen, ersetzen aber nicht jede weitere Darlegung. Ein vermuteter Zusammenhang kann sich nur auf bestimmte Folgen beziehen. Ausgangserkrankung und zusätzliche Schäden müssen weiter sauber erfasst werden. Deshalb sollten medizinische Feststellungen und rechtliche Schlussfolgerungen getrennt formuliert werden. Eine starke Beweiserleichterung ist keine pauschale Zusage eines bestimmten Geldbetrags.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Vorbefunde und Verlauf nach der Behandlung. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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