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Die Diagnose war falsch.
Nicht jeder diagnostische Irrtum ist automatisch ein haftungsbegründender Fehler. Medizinische Symptome können mehrdeutig sein. Zu prüfen ist, ob Befunde vertretbar bewertet, notwendige Untersuchungen veranlasst und Warnzeichen beachtet wurden. Auch der damalige Kenntnisstand zählt, nicht nur die spätere sichere Erkenntnis. Sichern Sie deshalb die Unterlagen aus der ersten Behandlung. Eine rückblickend offensichtliche Diagnose erklärt noch nicht, was zu diesem früheren Zeitpunkt fachlich erkennbar war.
Bei Diagnosefragen zählt, welche Informationen zum jeweiligen Zeitpunkt vorlagen oder fachlich hätten erhoben werden müssen. Rückblickendes Wissen darf nicht einfach vorausgesetzt werden. Untersuchung, Befundbewertung und anschließende Reaktion sind einzelne Prüfschritte. Die Chronologie sollte diese Schritte erkennbar machen. So lässt sich gezielt untersuchen, ob eine Abweichung vorlag und welche gesundheitlichen Folgen damit verbunden sind.
Eine gute Vorbereitung beginnt mit einer übersichtlichen Zusammenstellung: Erstbefunde und spätere Diagnostik. Ergänzen Sie die wichtigsten Daten und kennzeichnen Sie, welche Punkte noch unklar sind. Das erleichtert eine gezielte rechtliche Einschätzung.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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