Erbe ausschlagen – Was Sie vor der Entscheidung klären sollten

Erbrecht · 1:22 Min.

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Sie möchten eine Erbschaft ausschlagen.

Regelmäßig gilt eine Frist von sechs Wochen; besondere Auslandsfälle können abweichen. Die Erklärung muss die gesetzliche Form wahren, etwa vor dem Nachlassgericht oder öffentlich beglaubigt. Ein einfacher Brief oder eine E-Mail genügt nicht. Prüfen Sie, wann die Frist begonnen hat und wer nach Ihrer Ausschlagung erbt. Eine Ausschlagung lässt sich nicht beliebig zurücknehmen. Die Entscheidung sollte daher Schuldenlage, Familienfolgen und mögliche Alternativen berücksichtigen.

Der Fristbeginn richtet sich nicht automatisch allein nach dem Todestag. Maßgeblich sind unter anderem Kenntnis vom Erbanfall und der Grund Ihrer Berufung; bei einem Testament gelten zusätzliche Regeln. Warten Sie deshalb nicht einfach auf weitere Post. Auch Handlungen, die als Annahme einzuordnen sein können, sollten vor einer endgültigen Entscheidung geprüft werden.

Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Kenntnisdaten und Informationen zum Nachlass. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.

Bei STEINWACHS prüfen wir Form, Fristbeginn und Folgen einer Ausschlagung. Sprechen Sie uns an, damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen und die nächsten Schritte auf einer geklärten rechtlichen Grundlage planen können.

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