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Sie haben das Erbe angenommen und entdecken später hohe Schulden.
Eine Annahme lässt sich nicht automatisch wegen einer ungünstigen Bilanz rückgängig machen. Prüfen Sie mögliche Anfechtung und Instrumente zur Beschränkung der Erbenhaftung getrennt. Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz können unter Voraussetzungen relevant sein. Bei erkannter Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist grundsätzlich unverzüglich Nachlassinsolvenz zu beantragen. Vermischen Sie Nachlass und Privatvermögen nicht unüberlegt. Ordnen Sie Zahlungen und Forderungen, damit die weitere Prüfung auf verlässlichen Zahlen beruht.
Erbschaftsannahme und Haftungsumfang sind rechtlich verschiedene Fragen. Eine angenommene Erbschaft bedeutet nicht, dass jede mögliche Schutzmaßnahme ausgeschlossen ist. Umgekehrt schützt die bloße Behauptung eines überschuldeten Nachlasses das Privatvermögen nicht automatisch. Verfahren, Fristen und ordnungsgemäße Verwaltung sind entscheidend. Eine frühe vollständige Schuldenübersicht hilft, den geeigneten Schutzweg zu wählen und eigene Pflichtverletzungen zu vermeiden.
Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Annahmehandlungen und vollständige Schuldenliste. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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