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Sie schlagen die Erbschaft aus und glauben, damit sei das Thema für die Familie erledigt.
Durch die Ausschlagung können Ihre Kinder nachrücken. Bei Minderjährigen müssen Vertretung, Fristen und eine mögliche familiengerichtliche Genehmigung geprüft werden. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, die genau zur Konstellation passen müssen. Eine Erklärung nur für sich selbst erfasst die Kinder nicht automatisch. Klären Sie deshalb die gesamte Folge der Ausschlagung, bevor einzelne Familienmitglieder unabhängig voneinander handeln.
Eine Ausschlagung wirkt grundsätzlich auf die gesamte betroffene Erbschaft, nicht nur auf unerwünschte Schulden. Die gesetzliche Form und der genaue Fristbeginn sind deshalb besonders wichtig. Auch nachrückende Angehörige müssen berücksichtigt werden. Eine Entscheidung lässt sich später nur unter engen Voraussetzungen korrigieren. Prüfen Sie den vollständigen Familien- und Vermögenszusammenhang, bevor eine endgültige Erklärung abgegeben wird.
Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: Familienübersicht und Ausschlagungserklärungen. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.
Wir klären mit Ihnen bei STEINWACHS Form, Frist und Folgen der Ausschlagung. Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an uns. Gemeinsam lässt sich ein Vorgehen entwickeln, das zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt.
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